Arbeit statt Strafe
Arbeit statt Strafe
Die Neue Arbeit bietet die Möglichkeit, gerichtlich verordnete Arbeitsstunden, die im Rahmen von „Arbeit statt Strafe" auferlegt wurden, abzuleisten. „Arbeit statt Strafe“ findet im gemeinnützigen Projekten im Stuttgarter Stadtgebiet statt.
Die Zuweisung erfolgt in der Regel durch die Gerichte, die Jugendgerichtshilfe, die Bewährungshilfe oder die Bewährungshilfevereine. Besonders bei jungen Menschen unter 25 Jahren wirkt sich die Ableistung gemeinnütziger Arbeitsstunden positiv aus.
Sie
- erhalten Beschäftigung
- werden an Arbeitstätigkeit herangeführt
- trainieren Arbeitstugenden und üben sie ein
- erproben Durchhaltevermögen
- bekommen Hilfe zur Berufsorientierung
Der Kontakt zur Neuen Arbeit sollte ausschließlich über die zuweisende Stelle (in der Regel ist dies „PräventSozial / Verein Bewährungshilfe Stuttgart e.V.“, Jugendgerichtshilfe o.ä.) erfolgen.
Nach Absprache mit dem JobCenter besteht im EInzelfall für ALG II-Bezieher und ALG II- Bezieherinnen mit einer Zuweisung die Möglichkeit, diese gemeinnützigen Arbeitsstunden parallel zum Hinzuverdienst abzuleisten.
Frau Brigitte Kleinbach
Tel.: 0711 27301 - 160
Fax: 0711 27301 - 118
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Ansprechpartnerin für die über 25-Jährigen (Ü 25) ist
Frau Marlise Hardman
Tel.: 0711 27301 - 121
Fax: 0711 27301 - 118
email senden
Adresse:
Gottfried-Keller-Straße 18c
70435 Stuttgart

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