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Arbeit statt Drogen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
     

 
Definition:
für Menschen:


  • die substituiert und/oder abhängig bei der Drogenberatung sind
  • die clean sind
  • oder bei welchen ein illegaler Suchtmittelmißbrauch innerhalb der letzten 3 Jahre vorliegt
 
 
Sozialunternehmen Neue Arbeit
Arbeit statt Drogen
Ostendstraße 106 A
70188 Stuttgart
 
Ansprechpartner: Herr Armin Markmeyer
Telefon: 0711 - 4 80 65 - 46
Telefax: 0711 - 4 80 65 - 55
E-Mail:
Internet: www.kulturwerk.de

1.Zugang zu AsD:

  • Der Zugang zu den Projekten AsD ist für alle Selbstmelder/innen und aus den Diensten und Einrichtungen des Hilfesystems direkt möglich.
    Vor der Aufnahme wird der Status der illegalen
    Suchtmittelabhängigkeit überprüft. Dieser kann
    sein: konsumierend, substituierend oder clean.
    Die Entscheidung, ob jemand suchtmittelabhängig
    und damit berechtigt ist, am Programm AsD teilzunehmen, liegt bei den Trägern/Einrichtungen
    des Hilfesystems.

2.Zuordnung Leistungsbezugssystem:

  • Die Abprüfung und Zuordung zu den Leistungsbezugssystemen ALG l, ALG II, oder SGB XII erfolgt durch die Träger in Verbindung mit dem/der zuständigen PAP. Die Zuordnung hat keine Auswirkung auf die Aufnahme bzw. den Verbleib im Projekt, sondern lediglich auf die Kostenzuordung. Wenn es sich um ALG II Kunden/Kundinnen handelt, erfolgt die Finanzierung über das JobCenter. Die Kostenzusage vom PAP erfolgt nachträglich. Die Kostenzusage muß vom PAP rückwirkend datiert werden (nach Anzeige des Trägers, ab Aufnahme der Person).

3.Teilnahmedauer:

  • Die Teilnahmedauer beträgt zunächst 12 Monate. Eine Verlängerung bis zu 3 Jahren ist möglich, in schriftlich begründeten Einzelfällen (unter Einbeziehung des Fachbereichs Eingliederungsleistungen, Frau Rößler-Edelmann) auch darüber hinaus. Die Dauer und der Beschäftigungsbereich der Zuweisung werden durch die Eingliederungvereinbarung (ohne Sanktionen) geregelt.

4.   Fehltageregelung:

  • Aus Erfahrung weisen Drogenabhängige auf Grund ihres zumeist schlechten Gesundheitszustandes und ihrer unsicheren sozialen Verhältnisse hohe Krank- und Fehlzeiten auf. Dies bedarf einer hohen und anhaltenden Betreuungsleistung. Es wurde vereinbart, spätestens nach 14 Tagen dem/der PAP Fehlzeiten anzuzeigen. Krankheitszeiten werden wie bei den „normalen AGH's" 1x im Monat an die Zweig- und Außenstellen geschickt.

5.   Mehraufwandsentschädigung:

  • Die Mehraufwandsentschädigung beträgt 1,50 € plus Fahrtkosten. Zuweisung erfolgt in die dafür vorgesehenen Leistungstypen (U25 und Ü25).

Gesamtverantwortlich für die Landeshauptstadt Stuttgart ist Herr Kreuz. Für das JobCenter sind Frau Rößler-Edelmann und Herr Schorn (Finanzbereich) Ansprechpartner/in.
 
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