Der
Zugang zu den Projekten AsD ist für alle Selbstmelder/innen und aus den
Diensten und Einrichtungen des Hilfesystems direkt möglich.
Vor der Aufnahme wird der Status der illegalen
Suchtmittelabhängigkeit überprüft. Dieser kann
sein: konsumierend, substituierend oder clean.
Die Entscheidung, ob jemand suchtmittelabhängig
und damit berechtigt ist, am Programm AsD teilzunehmen, liegt bei den Trägern/Einrichtungen
des Hilfesystems.
2.Zuordnung Leistungsbezugssystem:
Die
Abprüfung und Zuordung zu den Leistungsbezugssystemen ALG l, ALG II,
oder SGB XII erfolgt durch die Träger in Verbindung mit dem/der
zuständigen PAP. Die Zuordnung hat keine Auswirkung auf die Aufnahme
bzw. den Verbleib im Projekt, sondern lediglich auf die Kostenzuordung.
Wenn es sich um ALG II Kunden/Kundinnen handelt, erfolgt die
Finanzierung über das JobCenter. Die Kostenzusage vom PAP erfolgt
nachträglich. Die Kostenzusage muß vom PAP rückwirkend datiert werden
(nach Anzeige des Trägers, ab Aufnahme der Person).
3.Teilnahmedauer:
Die
Teilnahmedauer beträgt zunächst 12 Monate. Eine Verlängerung bis zu 3
Jahren ist möglich, in schriftlich begründeten Einzelfällen (unter
Einbeziehung des Fachbereichs Eingliederungsleistungen, Frau
Rößler-Edelmann) auch darüber hinaus. Die Dauer und der
Beschäftigungsbereich der Zuweisung werden durch die
Eingliederungvereinbarung (ohne Sanktionen) geregelt.
4. Fehltageregelung:
Aus
Erfahrung weisen Drogenabhängige auf Grund ihres zumeist schlechten
Gesundheitszustandes und ihrer unsicheren sozialen Verhältnisse hohe
Krank- und Fehlzeiten auf. Dies bedarf einer hohen und anhaltenden
Betreuungsleistung. Es wurde vereinbart, spätestens nach 14 Tagen
dem/der PAP Fehlzeiten anzuzeigen. Krankheitszeiten werden wie bei den
„normalen AGH's" 1x im Monat an die Zweig- und Außenstellen geschickt.
5. Mehraufwandsentschädigung:
Die
Mehraufwandsentschädigung beträgt 1,50 € plus Fahrtkosten. Zuweisung
erfolgt in die dafür vorgesehenen Leistungstypen (U25 und Ü25).
Gesamtverantwortlich
für die Landeshauptstadt Stuttgart ist Herr Kreuz. Für das JobCenter
sind Frau Rößler-Edelmann und Herr Schorn (Finanzbereich)
Ansprechpartner/in.