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Gemeinnützige Beschäftigungsagentur
                                                                                                                                                                       


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Zuviel Arbeit?
Sie benötigen eigentlich zusätzliche Kräfte?
Sie können die berufliche
Eingliederung arbeitsloser Menschen unterstützen.


Sprechen Sie mit uns, schildern Sie uns den Bereich, den Sie besetzen möchten:
wir finden eine geeignete Person für Sie. Die möglichen Arbeitsbereiche und erforderlichen
Qualifikationsprofile sind so vielfältig wie die Menschen selbst.

Die GEBAG macht eine gezielte Personalvorauswahl für Sie und wickelt die Organisation gegenüber dem JobCenter ab.
Weitere Kosten entstehen für Sie nicht.

Zahlen, Daten, Fakten

Bis auf weiteres gilt folgende Regelung:
Regional unterschiedlich beträgt der Beschäftigungsumfang von 15 bis zu 30 Stunden pro Woche für 6 Monate*.
*Bei entsprechendem Förderungsbedarf ist eine Verlängerung möglich.

Die Beschäftigten bekommen derzeit 1,50 Euro pro Stunde sowie die Fahrtkosten zusätzlich zu ihrem Bezug von Sozialleistungen wie ALG II und den Kosten der Unterkunft.

Die Verwaltung übernimmt das Sozialunternehmen Neue Arbeit für Sie. Das heißt, Sie brauchen sich nicht um die Auszahlung der Aufwandsentschädigung, Versicherungsfragen oder die sonstige Verwaltung zu kümmern.
Sie melden die geleisteten Arbeitsstunden, übernehmen eine fachgerechte Einarbeitung und Arbeitsanleitung.
Wir bitten Sie, uns über den Verlauf der Beschäftigung zu informieren.
Alles andere erledigt die GEBAG für Sie.

Der in Frage kommende Personenkreis sind ausschließlich Empfänger/-innen von Arbeitslosengeld II, die damit die Möglichkeit eines Hinzuverdienstes bekommen, im Beruf bleiben und gleichzeitig mit ihrer Arbeit Gutes tun.

SIE helfen diesen Menschen aktiv zu sein und ein menschenwürdiges Berufsleben zu führen.

Außer finanziellen Vorteilen haben die Teilnehmer/-innen mehr Chancen,
auf dem Arbeitsmarkt, wenn sie aktuelle Arbeitserfahrungen nachweisen können.

Voraussetzungen für die Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten nach §16/3 SGB II
Sie sind: eine Einrichtung, ein Verein, ein Sozialunternehmen und gemeinnützig, oder ein privatrechtlich organisierter Träger im Auftrag öffentlichen Interesse bzw. eine Behörde oder öffentliche Einrichtung.

Die Arbeit, die gemacht werden soll, ist im Gemeinwohlinteresse.
Wenn Sie als gemeinnützig anerkannt sind, kann davon ausgegangen werden – ansonsten muss das Gemeinwohlinteresse nachgewiesen werden.

Die Arbeit ist zusätzlich.

Diese Arbeit würde sonst nicht oder nicht in dem Maße oder zum entsprechenden Zeitpunkt realisiert werden.

Die Arbeit ist wettbewerbsneutral.

Bestehende Arbeitsverhältnisse dürfen nicht gefährdet werden und Planstellen nicht betroffen sein. Es darf keine Wettbewerbsverzerrungen geben.

Insgesamt sollen die Zusatzjobs arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein und die Beschäftigungsfähigkeit erhalten.
Die GEBAG sorgt gegebenenfalls für Qualifizierung und individuelle Hilfen.